Angeln von der Seebrücke
Das Landschaftsbild an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste ist geprägt von besonders schönen und individuellen Seebrücken. Wenn Sie gern einmal von einer dieser Seebrücken aus angeln möchten, dann finden Sie hier die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Zeiten, an denen es erlaubt ist.
Seebrücke Schönberg
Angeln erlaubt...
01. November bis 14. März von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Seebrücke Weissenhäuser Strand:
Angeln erlaubt...
Ganzjährig
Seebrücke Großenbrode:
Angeln erlaubt...
Oktober bis März ganztägig
Seebrücke Dahme
Angeln erlaubt...
01.November bis 19.Dezember sowie 06.Januar bis Ende März von 16:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Seebrücke Kellenhusen:
Angeln erlaubt...
01.November bis 19.Dezember sowie 06.Januar bis Ende März von 16:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Seebrücke Neustadt in Holstein:
Angeln erlaubt...
November bis März ganztägig,
April bis Oktober von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Seebrücke Pelzerhaken:
Angeln erlaubt...
November bis März ganztägig,
April bis Oktober von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Seebrücke Scharbeutz:
Angeln erlaubt...
Ganzjährig
Seebrücke Haffkrug:
Angeln erlaubt...
Ganzjährig
Seebrücke Niendorf
Angeln erlaubt...
Ganzjährig
Folgendes gibt es zu beachten!
1. Die Angeln sind dabei so auszulegen, dass die Nutzung der Seebrücke zum Gemeingebrauch ständig gewährleistet ist!
2. Jegliche Verunreinigungen sind untersagt. Das Schlachten und Ausnehmen von Fischen auf der Seebrücke ist verboten!
3. Es muss natürlich außerhalb der Badezone geangelt werden!
4. Der Angelplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden! Die Seebrücke darf nicht zu Schaden kommen während eines Angeltörns!
5. Der Fischereischein oder der Urlaubsfischereischein sowie die Fischereiabgabemarken müssen stets vorzeigbar sein! (Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit, müssen jedoch von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.)
6. Die Einhaltung der tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen müssen stets gewährleistet werden!
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Gesetzliche Rahmenbedingungen.