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Besonderheiten im Fehmarnbelt

Seit dem 28. September 2017 gilt in fünf Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der deutschen Nord- und Ostsee, darunter in Teilen des Fehmarnbelts, ein Gebietsverbot. Dies ist durch eine von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks unterschriebene Verordnung in Kraft getreten. Angeltouristische Vertreter halten das Gebietsverbot für ungerechtfertigt und haben im Januar 2018 eine entsprechende Klage eingereicht. Weitere Informationen findest du hier: www.wassertourismus-sh.de/angeln